Auslands-BAföG
Auslands-BAföG
Gesetzliche Förderungen wie das BAföG können unter Umständen Ihr Auslandsstudium finanziell unterstützen, selbst wenn Sie in Deutschland keines beziehen können. Der Grund sind höhere Kosten durch den Auslandsaufenthalt.
Die Sätze für Auslands-BAföG sind i. d. R. höher als die normalen BAföG-Sätze. Zusätzlich zu den Bedarfssätzen für nicht bei den Eltern wohnende Studierende umfasst das Auslands-BAföG eine anteilige Übernahme der Studiengebühren (max. 5.600 Euro), einen Reisekostenzuschuss (max. 1.000 Euro) sowie einen Zuschuss zu den höheren Lebenshaltungskosten des jeweiligen Ziellandes.
Wichtiger Hinweis: Auslands-BAföG wird auf die Regelstudienzeit hinzu gerechnet! Obwohl die Förderung durch Inlands-BAföG auf die Regelstudienzeit beschränkt ist, wirkt sich die Inanspruchnahme von AuslandsbaföG nicht negativ auf den Gesamtförderzeitraum aus! Das Auslands-BAföG wird praktisch "zusätzlich" zum normalen BaföG in Anspruch genommen und getrennt davon behandelt, wodurch sich der reguläre Förderzeitraum nicht verkürzt!
Beispiel dazu:
Die Regelstudienzeit im Bachelor BWL beträgt sechs Semester --> BAföG wird für max. sechs Semester gezahlt.
Regelstudienzeit sechs Semester, zusätzlich ein Jahr (d. h. zwei Semester) im Ausland --> Inlands-BAföG wird für sechs Semester gezahlt, AuslandsBAföG für ein Jahr – insgesamt erhält man also BAföG für acht Semester.
Ebenso verhält es sich im Master. Da Studienabschnitte getrennt betrachtet werden, kann Auslands-BAföG im Master erneut beantragt werden!
Das akademische Auslandsamt informiert über Auslands-BAföG unter folgendem Link:
https://www.uni-due.de/international/outgoings_finanzierung.php